Urkundliche Erwähnung
Ereignis-Datum: 9. Oktober 1200
Um die Zeit des 13. Jahrhunderts, wurden immer mehr Ortschaften eingetragen, um staatlich anerkannt zu werden. Da das Dorf Digitalhausen ebenfalls anerkannt werden wollte, wurde im August 1200 das Dorf urkundlich erwähnt und damit vollwertig anerkannt.